
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Deutschland) sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.Querverweis: Bundesimmissionsschutzgesetz (Deutschland)
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Juristischer Begriff aus dem Umweltrecht. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz werden schädliche Umwelteinwirkungen als Immissionen mit bestimmten Störwirkungen definiert. Sie werden mit Gefahren, Nachteilen und Belästigungen umschrieben. Dadurch wird nach der Schutzwürdigkeit verschiedener Rechtsgüter differenziert.
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Immissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1). Eine schädliche Umwelteinwirkung liegt hiernach nicht erst dann...
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Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Schädliche Umwelteinwirkungen ist einer der wichtigsten Begriffe des Immissionsschutzrechts, der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in einer Vielzahl von V...
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